Tarife im Friseurhandwerk

Was verdient man als Friseure/in

Bundesausbildungsvergütung:

Gültig ab dem 01.01.2023

Die genannten Beträge sind jeweils die Brutto-Vergütungen.

Ausbildungsvergütung 1. Jahr:

€/Monat= 620,00

Ausbildungsvergütung 2. Jahr

€/Monat= 731,60

Ausbildungsvergütung 3. Jahr

€/Monat= 837,00

Die Empfehlung beruht vor allem auch darauf, dass Innungsmitglieder sich noch an die alten Beträge halten dürfen (Tarifvertrag gültig ab 01.09.2019), Nicht-Innungsmitglieder müssen sich an die neuen Bundesausbildungsvergütungen halten. 

Zum einen unterhalten sich die Auszubildenden auch und tauschen sich aus. 

Es kann nicht sein, dass Auszubildende sich dann deshalb einen Betrieb für die Ausbildung aussuchen, der nicht Innungsmitglied ist. 

Das Ganze wäre sehr ungerecht, aber im Moment ist das Ansetzen der niedrigen Ausbildungsvergütung für Innungsmitglieder gesetzlich noch möglich.

Also noch einmal: Der Fachverband empfiehlt sich an die Bundesausbildungsvergütung zu halten.

Tarifvertrag gültig ab dem 01.08.2019

(Angepasst an den Mindestlohn!)

Brutto Gehalt:

Tarifgruppe I

€/Std. = 12,00

€/Mon. 38,0Std./Wo. = 1983,60

Hier finden sie nur einen kurzen Überblick der Tarifgruppe I + III

Den Kompletten Tarifvertrag finden sie hier im Mitglieder-Bereich!

Tarifgruppe III

€/Std. = 13,50

€/Mon. 38,0Std./Wo. = 2231,55